Streikrecht in Zeiten des Krieges

„Die Zeiten des Krieges sind nicht die Zeiten für Forderungen“ (Scholz) und nicht für Streiks!

Krieg und Streikrecht sind unvereinbar!

Tatsächlich herrscht in Deutschland nach reaktionärem Richterrecht das Verbot des Streiks

  • bei strategischen Unternehmensentscheidungen wie Entlassungen und Verlagerungen
  • für sogenannte „nichttariffähige Forderungen“, wie im Kampf um mehr Personal, gegen Stilllegungen und Privatisierungen und die Verteidigung des Flächentarifvertrags TVöD
  • und bei Regierungsentscheidungen, wie Gesundheitsreformen oder bei Hartz IV, heute Bürgergeld genannt

Neue Pläne der EU sehen vor, die bisher übliche Gewährung des Streikrechts in Kriegszeiten zu annullieren, was auch Folgen für Deutschland haben wird. Kriegszeiten sind unvereinbar mit einem uneingeschränkten Streikrecht.

Die Regierung Scholz, die 100 Mrd. und mehr für Kriegs-Aufrüstung locker macht, lässt die arbeitende Bevölkerung und Jugend mit harten sozialen Einschnitten bluten.

Das sind soziale Einschnitte durch Senkung der Reallöhne: Scholz fördert die vom Kapital diktierte „Senkung der Kosten der Arbeit“ durch Kürzung des Reallohns in jeder Form. Dem Regierungsdiktat des Reallohnverlustes im ÖD -Tarifkampf der Länder Ende 2021 folgten in den Monaten März bis heuteeine Reihe von den Gewerkschaftsführungen akzeptierte Tarifergebnisse mit Reallohnverlust. Mit Ausnahme z.B. der durch lange Streiks erkämpften Reallohn-Verteidigung der Hafenarbeiter. Die von Scholz vorgeschlagenen Einmalzahlungen von 3000 Euro haben die Zersetzung des Tarifvertragssystems zum Ziel: Außerdem soll damit der Reallohnverlust durchsetzungsfähig gemacht werden.

Soziale Einschnitte durch drohende Betriebsschließungen und Massenentlassungen: Während die Regierung zur Subventionierung der Transformation und zur Rettung der Rendite und Profite in dieser Zeit der Krise und der Kriege Abermillionen in die Kassen der Konzerne und Spekulanten pumpt, sind allein durch die Sanktionspolitik im Rahmen des Wirtschaftskrieges gegen Russland „Millionen Arbeitsplätze bedroht.“ (DGB-Chefin Fahimi). In Folge der Krise des kapitalistischen Systems schrumpft die Produktion der Stahlindustrie (Stilllegungen und Verlagerungen) im Jahr 2020 nach Schätzungen um 20%. Die Energiekonzerne stoßen massenhaft Arbeitsplätze ab. In der größten industriellen Säule, der Autoindustrie, sank die Beschäftigungszahl von ca. 1 Million auf 800.000 im Jahr 2021. Der Maschinen- und Kraftwerkbau erlebte seinen größten Einbruch 2009 mit über 27% und fällt in 2020 erneut um 11,8%. Mit seinem aggressiven Wirtschaftskrieg gegen Deutschland (Inflationsreduzierungsgesetz) provoziert Biden die Abwanderung vieler Firmen in die USA.

Den Kampf gegen den Krieg kann die Arbeiterschaft nur führen, indem sie ihre sozialen Errungenschaften gegen die Zerstörungsoffensive verteidigt – gegen Deindustrialisierung, gegen Privatisierung und Schließung z.B. von Krankenhäusern, gegen Inflation, Verteuerung und Verarmung.

Das ist der Kampf für die Forderungen:

  • Verteidigung der Reallöhne! Inflationssichere Tarifverträge!
  • Sofortige Übertragung des Tarifergebnis für alle angelehnten Tarifvereinbarungen!
  • Integration aller Betriebe und Einrichtungen ohne Tarifvertrag in einen entsprechenden Flächen- bzw. Branchentarifvertrag.
  • Verteidigung aller Arbeitsplätze und Betriebe! Kein Arbeitsplatz darf wegfallen ohne Schaffung eines 100% gleichwertigen Neuen.

Der Kampf für diese Forderungen verlangt die Mobilisierung und Organisierung der Kampfkraft der gesamten Arbeiterschaft und ihrer Gewerkschaften für die Verwirklichung des uneingeschränkten Streikrechts und den Widerstand gegen jeden weiteren Angriff auf dieses elementare Grundrecht!

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